DataDriven Roads

Rechtsrahmen

Bundesrahmen für die Messtechnik, kommunale Durchführung

Der Bund regelt das Messgerät, die Kommune führt die Überwachung durch. Der messtechnische Rahmen bestimmt, welche Anforderungen ein Gerät erfüllen muss, bevor es in der amtlichen Verkehrsüberwachung eingesetzt wird. Diese Seite beschreibt diesen Rahmen; sie ist keine Rechtsberatung.

Bund regelt das GerätKonformitätsbewertung nach MessEG und gültige Eichung, auf Grundlage der Anforderungen der PTB.
Kommunen überwachenDie laufende Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachung liegt in der Praxis bei den Kommunen, häufig beim Ordnungsamt.
Zwei getrennte RegimeGeschwindigkeitsüberwachung und automatisierte Kennzeichenerfassung folgen unterschiedlichen Regeln. Sie werden hier nicht vermischt.

Messtechnik

Zulassung, Eichung und was daran hängt

Standardisiertes Messverfahren

Ein Begriff aus der Rechtsprechung, kein technisches Gütesiegel

Der Begriff des standardisierten Messverfahrens stammt aus der Rechtsprechung und beschreibt Verfahren, deren Ablauf so weit vereinheitlicht ist, dass er nicht in jedem Einzelfall vollständig dargelegt werden muss. Ob er auf ein bestimmtes Gerät und einen bestimmten Einsatz zutrifft, beurteilt die zuständige Stelle.

Wir leiten daraus keine Aussage über die Verwertbarkeit einer einzelnen Messung ab. Weder eine vorhandene noch eine fehlende Zulassung entscheidet für sich genommen über den Ausgang eines Verfahrens. Diese Seite ist keine Rechtsberatung.

Was der Rahmen verlangt

Eine Konformitätsbewertung nach MessEG auf Grundlage der Anforderungen der PTB und eine gültige Eichung.

Was wir dokumentieren

Gerätekennung, Softwarestand und Eichdaten bleiben mit dem Vorgang verbunden und lassen sich gemeinsam vorlegen.

Was wir nicht beurteilen

Ob eine konkrete Messung im Einzelfall verwertbar ist, entscheidet die zuständige Stelle, nicht der Hersteller und nicht ein Softwareanbieter.

Zuständigkeiten

Bund, Länder und Kommunen

Abgrenzung

Kennzeichenerfassung ist ein anderes Thema

Die automatisierte Kennzeichenerfassung folgt einem eigenen rechtlichen Regime, mit eigener verfassungsgerichtlicher Rechtsprechung und geteilten Zuständigkeiten. Sie ist nicht Gegenstand dieser Seite und wird von uns in Deutschland nicht als allgemeine Standardfunktion angeboten.

Ob und in welchem Rahmen eine solche Anwendung zulässig wäre, hängt von Zweck, Rechtsgrundlage und zuständiger Stelle ab und erfordert eine rechtliche Prüfung im Einzelfall.

  • Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachung sind etablierte Verwaltungspraxis mit eigenem messtechnischem Rahmen.
  • Die Rechtsprechung zur Kennzeichenerfassung wird darauf nicht übertragen.
  • Beide Themen werden getrennt behandelt und nicht miteinander vermischt.

Menschliche Prüfung

Eine berechtigte Person bestätigt den Vorgang, bevor er weitergeht. Die unterstützte Verarbeitung verkleinert die Prüfliste; sie entscheidet nicht.

Beweisdokumentation

Bilder, Metadaten und Gerätedaten bleiben mit dem Vorgang verbunden und lassen sich gemeinsam vorlegen.

Fremdgeräte

NEXUS kann mit Geräten Dritter arbeiten, die bereits über die örtlich erforderlichen Zulassungen verfügen. Die Anbindung eines konkreten Modells wird im Einzelfall geprüft.

Keine eigene Zulassung

Zulassung und Eichung eines Messgeräts sind Sache seines Herstellers gegenüber der zuständigen Stelle. Wir erteilen keine Zulassungen und führen keine Eichungen durch.

Sprechen wir über Ihren Bestand

Wir beginnen mit dem, was bereits installiert und zugelassen ist.

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