Betreiber
Sie verantworten die Strecke, nicht nur einen Abschnitt
Wer Verkehrsinfrastruktur betreibt, verantwortet Kennzahlen: Unfallgeschehen, Verfügbarkeit, Reisezeiten, Zustand der Fahrbahn. Um dafür einstehen zu können, müssen diese Werte fortlaufend gemessen werden, und um eine Entscheidung zu begründen, muss sie nachvollziehbar bleiben.
Die Abgrenzung
Messen und Ahnden sind zweierlei
Die Befugnis zur Überwachung und zur Ahndung liegt bei der zuständigen Behörde. Ein Betreiber kann seine eigene Strecke vermessen, ihr Verhalten kennen und Belege dorthin bringen, wo über sie entschieden wird.
Eine Beteiligung an hoheitlicher Überwachung hängt vom anwendbaren Rahmen und vom Vertrag ab. Diese Seite ist keine Rechtsberatung.
- Geschwindigkeitsverteilung nach Stunde und Richtung, kein Mittelwert.
- Menge und Zusammensetzung des Verkehrs, einschließlich Schwerverkehr.
- Wiederkehrende Muster und Auffälligkeiten im Wochenverlauf.
Kennzahlen der Strecke
Die Daten hinter dem, was berichtet wird, über die Zeit mit derselben Methode erhoben.
Standortwahl
Wo das Problem tatsächlich liegt, bevor eine bauliche Maßnahme beauftragt wird.
Vorher und nachher
Dieselbe Methode zweimal angewendet, sonst trägt die Aussage nicht.
Ereigniskontext
Was auf der Strecke rund um ein Ereignis geschah, mit den Unterlagen, die es belegen.
Beginnen Sie mit einem Abschnitt
Erst messen, dann entscheiden ist günstiger als umgekehrt.
